Wie sind Schäden im Ferienhaus versichert?

Der Urlaub gehört für viele Personen zu den schönsten Zeiten des Jahres. Es ist eine Zeit, in der man sich erholen möchte, egal ob aktiv oder passiv. Außerdem möchten Urlauber den Alltagsstress zumindest für wenige Tage vergessen. Tritt in der Ferienwohnung ein Schaden auf, dann findet der Stress allerdings auch schnell seinen Weg in den Urlaub. Das können Sie aber vermeiden, indem Sie sich als Mieter vorab informieren, was in einem Schadensfall gilt und wer im Zweifelsfall die Kosten für den Schadenersatz übernimmt. 

Schäden kommen häufiger vor

Schäden im Ferienhaus kommen häufiger vor, als viele Personen denken. Schließlich passiert es schnell einmal, dass man ein Glas Rotwein über den weißen Teppich verschüttet oder ein Glas zerbricht. Während sich viele kleine Schäden noch leicht selbst regeln lassen, sind die Ansprüche auf Schadenersatz bei größeren Schäden meist schon problematischer und sorgen für Betroffene für viel Stress. Das ist zum Beispiel bei hochwertigen Elektrogeräten oder einem teuren Teppich der Fall. Für Mieter eines Ferienhauses kann ein solcher Schaden schnell den gesamten Urlaub ruinieren und viel Stress verursachen.

Wichtig ist deshalb, dass Sie wissen, wer in welchem Fall für Schäden aufkommt. Denn grundsätzlich gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür mit dem eigenen Vermögen aufkommen. Alternativ dazu kann auch die private Haftpflichtversicherung einspringen, sofern Sie eine abgeschlossen haben.

Wann zahlt die Versicherung?

Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die man abschließen kann. Denn der Schadenersatz, den man in manchen Fällen zahlen muss, kann die eigene finanzielle Situation stark belasten, je nachdem, was vorgefallen ist. Auch im Urlaub ist es deshalb von Vorteil, wenn man sich auf seine Haftpflichtversicherung verlassen kann. Doch auch wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, sind Sie nicht immer auf der sicheren Seite, da nicht jede Versicherung Schäden im Ferienhaus übernimmt.

Deshalb lohnt es sich, vor dem Urlaub einen Blick in den Vertrag zu werfen. Denn häufig sind geliehene oder vermietete Dinge nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Fehlt dieser Punkt im Vertrag, ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschließen, damit Sie sich als Mieter im Urlaub keine Sorgen machen müssen. Alternativ können Sie auch eine neue Versicherung, welche diesen Aspekt mit einbezieht, abschließen. 

Eigenes Ferienhaus

Ein besonderes Szenario ist es, wenn Sie ein eigenes Ferienhaus besitzen, welches Sie nur in bestimmten Zeiten des Jahres nutzen. Wenn Sie eine Immobilie nicht dauerhaft bewohnen, dann existieren dort besondere Risiken, gegen welche Sie sich, zum Beispiel mit der Hiscox Ferienhausversicherung, absichern sollten. Mit dieser Versicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz mit mehreren Modulen selbst zusammenstellen und so auf Ihre persönlichen Bedürfnisse hin anpassen. Auf diese Weise bezahlen Sie nur für den Schutz, den Sie tatsächlich benötigen.

Mit einer Gebäudeversicherung ist Ihre Immobilie zum Beispiel bei einem Schadensfall bei einem Sturm geschützt. Gerade in der Bretagne ist solches Wetter im Winter nicht selten, weshalb sich ein solcher Schutz lohnt. Praktisch ist, dass der Versicherungsschutz auch dann gilt, wenn Sie Ihr Ferienhaus zeitweise anderen Mietern überlassen – z. B. über Airbnb. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Ferienhaus mindestens einmal pro Jahr selbst nutzen.

Foto: Comité Régional du Tourisme de Bretagne | © Michel Renac