Mängel, Minderung, Erstattung: Was geht gar nicht in einem Ferienhaus?

Ferienhaus Mängel
Nicht jedes Ferienhaus ist frei von Mängeln

Im besten Fall sind die Ferien für die meisten Urlauber Entspannung pur,  manch einer braucht aber auch den Nervenkitzel, um vom Alltag abzuschalten. Egal, welcher Ferientyp man ist – die Miete eines Ferienhauses sollte kein Abenteuer sein. Mängel in der Unterkunft können die Ferienstimmung nachhaltig vermiesen.

Die Grusel-Top-5 im Urlaub in einem Ferienhaus

  • Ausstattung nicht wie beschrieben bzw. stark abgenutzt oder funktioniert nicht
  • Schimmel in der Ferienwohnung
  • Baustelle neben dem Ferienhaus
  • Muffiger Geruch oder Tabakrauch
  • Ferienhaus unsauber und schlecht gereinigt

Was nun davon ist ein schwerer Mangel im Ferienhaus? Wann besteht Anspruch auf Mietminderung? Muss der Urlauber leichte Mängel aushalten? Wie geht man nun vor, wenn auffällt, dass die Beschaffenheit von dem bei Buchung des Ferienhauses vereinbarten Standard abweicht?

Mangel im Ferienhaus: Das müssen Sie tun

Auch wenn die Anreise lang war, hilft es zur Vorbereitung, die Details der Buchung und eventuell Fotos noch einmal herauszusuchen. So lässt sich direkt abgleichen, ob der aktuelle Zustand der bei Abschluß des Mietvertrages versprochenen Beschaffenheit entspricht. 

Die Schlüsselübergabe für das Ferienhaus oder die Ferienwohnung empfiehlt sich bei Tageslicht, so lässt sich alles gründlich in Augenschein nehmen. Beim ersten Rundgang entsteht ein belastbarer Eindruck vom Domizil. Ist es aufgeräumt und sauber? Wie riecht es im Haus? Funktionieren Strom und Wasser? Sind die versprochenen Utensilien an Ort und Stelle?

Scheuen Sie sich nicht, Türen und Schränke für kritische Blicke zu öffnen und anzusprechen, was Ihnen missfällt. Es ist Ihr gutes Recht, die versprochene und bereits bezahlte Leistung einzufordern. Lassen Sie sich Kontaktdaten geben und klare Termine benennen, wann welcher Mangel behoben wird. Auch wenn das (Miet)-Recht auf Ihrer Seite ist – in strittigen Fällen macht auch der Ton die Musik. Gerade in Frankreich, wo Höflichkeit im zwischenmenschlichen Umgang eine große Rolle spielt, sollten die Anliegen mit einem gewissen Maß an Diplomatie vorgetragen werden, ohne dabei unbestimmt zu sein.

Bei Schmutz, fehlenden Gegenständen oder offensichtlichem Befall durch Ungeziefer liegt der Fall klar. Hier muss der Vermieter bzw. die betreuende Agentur so schnell wie möglich Abhilfe schaffen und den Schaden in Ordnung bringen. Auch Baulärm kann ein solch schwerwiegender Mangel sein. Gerüche stellen einen Grenzfall dar. Ist das Haus als Nichtraucher-Haus ausgewiesen und entdecken Sie Zigarettenkippen im Wohnbereich, ist das eindeutiger als ein mehr oder weniger starker muffiger Geruch.

Ihnen fehlen auf Französisch die Worte, die Vermieter sprechen kein Deutsch und auch mit dem Englisch stoßen Sie an Grenzen? Auf unserer Seite zu Französisch im Urlaub sind ein paar der wichtigsten Nachfragen zusammengestellt, unter anderem finden Sie hier Nachfragen zu Anliegen rund um den Aufenthalt im Ferienhaus. Wenn Sie unsicher mit der Aussprache sind – einfach den Text auf dem Smartphone vorzeigen.

Welche Ferienhaus-Mängel sind ein Fall für den Anwalt?

Ob direkt bei der Übergabe, am nächsten Morgen oder im weiteren Verlauf des Aufenthaltes: Sobald der Mangel auffällt, Fehler sofort dokumentieren. Ein bewährtes Mittel sind Fotos des Missstandes, optimal sind Dritte, die die Mängel im Fall der Fälle bezeugen. Anschließend so schnell wie möglich den Vermieter oder die Agentur kontaktieren und die Mängel anmelden.

Was aber, wenn der Mangel nun partout nicht behoben wird? Und sich außerdem keine andere Lösung finden lässt? Dann steht einer juristischen Auseinandersetzung grundsätzlich nicht im Wege. Für den Gang vor den Richter ist die Frage entscheidend, wo der Gerichtsstand des Anbieters liegt.

Kommt beispielsweise der Vertrag zur Miete eines Ferienhauses in der Bretagne zwischen zwei Privatleuten zustande und hat der Vermieter sein Gewerbe in Frankreich angemeldet, ist der Gerichtsstand am entsprechenden Ort in Frankreich. Hierbei wäre es auch nebensächlich, ob das Ferienhaus über ein in Deutschland beheimatetes Online-Portal vermittelt wurde. Wichtig: bei Vermietungen von privat zu privat gilt das Mietrecht des jeweiligen Landes. In wesentlichen Punkten bzgl. Mängeln und den daraus resultierenden Ansprüchen auf Mietminderung bis hin zum Schadensersatz unterschiedet sich das französische Mietrecht kaum vom deutschen.

Aber: zur Vertretung seiner Ansprüche müsste der unzufriedene Mieter einen französischen Rechtsbeistand mandatieren. Der Rechtsweg kann sich hier schwierig gestalten, vor allem für Urlauber, die die Sprache nur unzureichend beherrschen und/oder sich im französischen Rechtssystem wenig auskennen. Eine gütliche Einigung wäre hier das weitaus erfolgversprechendere Mittel der Wahl. 

Juristisch weitaus bessere Chancen bestehen, wenn etwa eine deutsche Firma als Vertragspartner für das Ferienhaus im Ausland fungiert. Ist das Gewerbe an einem deutschem Standort angemeldet, greift das Reiserecht für Pauschalreisen. Können Sie Mängel wie Schimmel oder Insektenbefall belegen sowie, dass Sie die Behebung des Mangels schriftlich eingefordert haben ist das Recht auf Ihrer Seite. Zahlreiche Urteile aus dem Reiserecht setzen den Gerichten Maßstäbe, wie eine durch Mängel am Ferienhaus verursachte Kompensation auszusehen hat.

Urteile zu Ferienwohnungen und Reiserecht

Die meisten der nachfolgend aufgeführten Urteile beziehen sich auf  die Anmietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Deutschland, geben aber eine ungefähre Richtschnur für die Rechtsprechung in Frankreich:

Haftung eines Vermittlers für Mängel der vermieteten Ferienwohnung

Möglichkeit zur Nachbesserung seitens des Vermieters

Mietminderung Ferienhaus

Unangemessenes Preis-/ Leistungsverhältnis

Preis für Endreinigung

Mehr Informationen und Tipps rund um den Urlaub in Frankreich oder der Bretagne:

Bretagne Sehenswürdigkeiten

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Fotos: Comité Régional du Tourisme de Bretagne | © Emmanuel Berthierr

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